Bedenken der Behörde bei MPU Bewerbern
Stellen sie sich vor es geht nicht um sie selbst, sondern um irgendjemand anderen.
Versetzen Sie sich nun auch gefühlsmäßig in die Rolle der Behörde.
- Warum hat man jemanden bestraft?
- Warum gibt es Bedenken bezüglich der Fahreignung dieses Menschen?
- Welche Bedenken bestehen gegenüber dieser Person?
Der Behörde geht es darum, dass die tatsächliche, positive Weiterentwicklung bei der MPU glaubhaft beschrieben und im Detail dargestellt wird.
Wie erlangt man das gewünschte positive Ergebnis bei dieser Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung?
Ein Gutachter-Psychologe muss bewerten, ob Bewerber sich zukünftig im Straßenverkehr anders (also positiv) verhalten werden. Der Psychologe betrachtet die verkehrsrelevante Vorgeschichte (meist geht es um Punkte oder Aggressionsverhalten oder Suchtmittel wie zB. Alkohol, Medikamente oder Drogen). Der Gutachter sucht nach Erklärungen für die Fehlverhalten und der Betroffene muss diese Erklärungen liefern. Gutachter prüfen, ob sich MPU- Bewerber intensiv mit den Ursachen der Verstöße auseinander gesetzt haben, ob Zusammenhänge zwischen Persönlichkeit und Fehlverhalten erkannt wurden und ob persönliche Motive wirklich offen dargelegt werden können. Der Versuch, Sicht- und Denkweisen des Gutachters zu erkennen, führt in die Sackgasse. Nur unqualifizierte Berichte bezeichnen eine Begutachtung als Idiotentest.
Der Gutachter erwartet vom Bewerber: Offenheit, Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft. Jeder MPU- Betroffene sollte unbedingt wissen, was in dieser Prüfung auf ihn zukommen wird. Je früher mit der Vorbereitung begonnen wird, desto besser und erfolgversprechender ist es. Eine Veränderung geschieht nicht von heute auf morgen, sondern braucht einen längeren Zeitraum. Bei den Beratungen geht alles leichter und besser, wenn eine Vorbereitung in Ruhe durchgeführt wird. Am Ende der Vorbereitungsgespräche erhält man bei einer seriösen Beratungsstelle eine Bescheinigung. Dieses Zeugnis klärt dem MPU- Gutacher auf über Zeitraum, Stundenanzahl und Hauptthemen der stattgefundenen Gespräche. Diese Bescheinigung bringt auch die unternommenen Anstrengungen des Bewerbers zum Ausdruck. Gelingt es dann, die Inhalte im Großen und ganzen auch bei der MPU so rüberzubringen, muss das Gutachten in der Regel so ausfällt, dass die Behörde nichts dagegen hat dem Bewerber den Führerschein wieder zu geben.
